Kein Mensch ist illegal
Berliner SchülerInnen gegen Abschiebung und Rassismus
Erschienen in der ersten Ausgabe von “Klassen-Kampf” (März 2009) auf Seite 2.
Manchmal bleibt ein Stuhl im Klassenzimmer von einem Tag auf den anderen einfach leer. Eine Mitschülerin, die seit Jahren mit dir in eine Klasse gegangen ist, kommt nicht mehr. Sie kann nicht mehr kommen, ob sie will oder nicht. Warum?
Abschiebung. In Deutschland gibt es Gesetze, mit denen viele Menschen nichtdeutscher Herkunft dazu gezwungen werden sollen, die BRD, das Land in dem sie leben, zu verlassen. Abschiebungen geschehen gegen den Willen der Betroffenen, die oft schon lange hier wohnen, in die Schule gehen, und ihren Freundeskreis hier haben. Dabei werden teilweise lebensgefährliche Zwangstechniken angewendet. Aamir Ageeb zum Beispiel wurde 1999 bei seiner Abschiebung gefesselt und sein Oberkörper von den BGS-Beamten so massiv niedergedrückt, dass er erstickte.
Vor allem zwei Personengruppen sind von Abschiebungen bedroht: Zum einen Menschen mit dem Status einer Duldung und zum anderen Menschen ohne Papiere oder gültigen Aufenthaltstitel, die gezwungen sind, in der Illegalität zu leben.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen nach Deutschland fliehen: Politische Verfolgung, Krieg, Armut, Naturkatastrophen etwa. Der Schutz vor Gefahr und Verfolgung wird Asyl genannt und ist ein Menschenrecht. Trotzdem werden die meisten Asylanträge von der BRD abgelehnt. Eine „Duldung“ wird erteilt, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, der „Ausreise“ aber Hindernisse im Weg stehen. Das können z.B. ein Bürgerkrieg im Heimatland, eine schwere Krankheit, ein fehlender Pass oder auch die Weigerung des Heimatstaates, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen, sein.
Wer eine Duldung hat, muss nicht nur damit rechnen, irgendwann abgeschoben zu werden, sondern unterliegt auch zahlreichen Sondergesetzen. Durch die „Residenzpflicht“ sind Geduldete in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Mal auf ein Festival außerhalb der Landkreisgrenzen fahren oder auch nur Freunde besuchen, die außerhalb dieser Grenzen wohnen, ist oft nicht erlaubt. Sie haben auch kein Recht auf Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder ein Studium. Dazu kommt, dass die Duldungen immer auf kurze Zeit befristet sind: Mal drei Monate, mal sechs, sogar nur eine Woche wird manchmal vergeben. Ob sie danach wieder verlängert werden, ist ungewiss. Die Betroffenen leben daher in einem ständigen Angstzustand.
Auch die Berliner Schülerin Tanja hatte bis 2005 diesen Status der Duldung. Als die 13-Jährige von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurde und zusammen mit ihren Eltern und ihrer Schwester abgeschoben werden sollte, formierten ihre Mitschülerinnen und Mitschüler aus der Klasse 8.3 der Fritz-Karsen-Schule Protest, der die Abschiebung verhinderte. Das war der Anfang des „Hier Geblieben!“ Bündnisses und vieler Aktionen für ein Bleiberecht für Alle und die Beseitigung der diskriminierenden Gesetze für Geduldete und Illegalisierte. Das namensgleiche Theaterstück „Hier Geblieben!“ vom GRIPS-Theater erzählt Tanjas Geschichte und tourt durch Schulen in ganz Deutschland. Proteste vor dem Bundesinnenministerium, den Innenministerkonferenzen und den Ausländerbehörden gab es genauso wie eine rege Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die auf die miserable Lage der Tausenden von Geduldeten aufmerksam machte. Gleichzeitig haben sich die „Jugendlichen ohne Grenzen“ formiert, ein Zusammenschluss jugendlicher Flüchtlinge aus ganz Deutschland.
Für 54.000 geduldete Menschen hat dieser Protest geholfen: der Bundestag verabschiedete „ein bisschen Bleiberecht“. So können Tanja und ihre Familie heute wieder gemeinsam in Berlin leben. Da das Gesetz aber mit einer Unzahl von Einschränkungen versehen ist, haben nur knapp 30% der Geduldeten ein Bleiberecht erhalten. In der BRD leben daher noch immer ca. 110.000 Menschen unter den unzumutbaren Bedingungen einer Duldung. 65.000 von ihnen sind seit über sechs Jahren in Deutschland. Ihre Kinder gehen hier zur Schule oder werden hier geboren, trotzdem sollen sie abgeschoben werden. Es kann sich also noch nicht zufrieden im Sessel zurückgelehnt werden.
Auch was die Lebensbedingungen der Illegalisierten angeht, bleibt einiges zu tun. Nach wie vor haben sie das Problem, von den Behörden unentdeckt bleiben zu müssen, weil ihnen sonst eine Abschiebung droht. Der Besuch einer Demo oder auch nur einmal Schwarzfahren und die damit zusammenhängenden Passkontrollen können so schnell zum Verhängnis werden. Jetzt wird auch der Schulbesuch zur Gefahr. Am 19.02. wurde die zentrale Schülerdatei in Berlin eingeführt, womit SchülerInnen ohne Aufenthaltstitel noch schneller entdeckt werden können. Die Hamburger Erfahrungen mit dem Schülerzentralregister lassen Schlimmes befürchten. Seit der Einführung 2006 hat die Bereitschaft von Seiten der Schulen, illegalisierte Kinder aufzunehmen, abgenommen. Im Januar ist der worst case eingetreten: Eine illegalisierte Schülerin ist aufgeflogen, weil sie von der Schulleitung in das Zentralregister eingetragen wurde. Magdalena, 15, lebt seit 11 Jahren mit ihrer Mutter in Hamburg. Sie soll am Ende des Schuljahres nach Bolivien abgeschoben werden. Solche Entscheidungen führen dazu, dass Illegalisierte ihre Kinder aus Angst vor Abschiebung nicht mehr in die Schule schicken können und ihnen so aufgrund ihres rechtlichen Status’ das Menschenrecht auf Bildung aberkannt wird.
Weitere Infos:
www.hier.geblieben.net
Jugendliche ohne Grenzen