Wir dokumentieren hier einen Artikel von Lenny Reimann, der am 12.6.2010 in der jungen Welt erschien.
Drei Berliner Antifaschisten müssen sich am kommenden Dienstag wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. Den Nazigegnern wird vorgeworfen, beim »Tag der Mahnung« im Herbst 2007 in Berlin an einem Informationsstand ein Plakat ausgestellt zu haben, das Bilder von Berliner Neonazis zeigte (jW berichtete). Die Personalien der Linken waren von zivilen Einsatzkräften des Landeskriminalamtes (LKA) aufgenommen worden. Angeblich, weil die nun Angeklagten gegen die Persönlichkeitsrechte der Neofaschisten verstoßen hätten.
Das Berliner LKA tat sich in diesem Fall durch besonderes Engagement hervor. So schrieben die Beamten sämtliche Neonazis, die auf dem Plakat abgebildet waren, an und forderten sie auf, Strafanzeige gegen ihre Gegner zu erstatten. Einige Rechtsextreme wurden außerdem von den Beamten persönlich aufgesucht und bedrängt, wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht. Bei den angeblichen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte, bei denen die Beamten nur tätig werden dürfen, wenn eine Strafanzeige von Betroffenen vorliegt. Monate später, im Januar 2008, durchsuchte die Polizei die Wohnungen der Antifaschisten, um »Hinweise auf den Druckort und die Urheber des Plakates« zu finden. Die Beamten wurden jedoch nicht fündig. Weiterlesen…
